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„Heutzutage kommen Arzneipflanzen beziehungsweise ihre Blätter, Blüten oder Wurzeln oft nicht mehr in ihrem Urzustand zur Anwendung. Es sei denn, man brüht sich einen Tee auf“, erklärt Robert Fürst, Professor für Pharmazeutische Biologie an der Goethe-Universität Frankfurt in der aktuellen Ausgabe der Neuen Apotheken Illustrierten. In Fertigpräparaten aus der Apotheke, bei denen eine nachprüfbare Wirksamkeit gefordert ist, sind die Pflanzen meist in Form eines Auszugs enthalten, auch Extrakt genannt.

Für einen solchen Pflanzenauszug nutzen die Hersteller eigene Rezepte: Eine bestimmte Menge der getrockneten Pflanze wird mit einer genau definierten Menge Lösungsmittel behandelt, das die wirksamen Substanzen aus der Pflanze aufnimmt. Der Extrakt wird dann entweder direkt in flüssiger oder eingedickter Form weiterverwendet, oder man entfernt die Flüssigkeit komplett und erhält einen sogenannten Trockenextrakt. Dieser lässt sich dann zum Beispiel zu Tabletten verarbeiten. Fürst: „Die genauen Bedingungen der Extraktion, also beispielsweise die Temperatur des Auszugsmittels oder die Extraktionsdauer und das verwendete technische Verfahren, sind ein streng gehütetes Firmengeheimnis und können in bestimmten Fällen sogar patentiert werden.“

Die speziellen Extrakte der verschiedenen Heilpflanzen machen die Pflanzen häufig erst zu einem Arzneimittel.

> Mehr darüber lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Neue Apotheken Illustrierte“